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Seit 2002 gilt eine neue Aufteilung der Haushaltsmittel auf
zwei Halbjahre 01.01. bis 30.06. und 1.7. bis 31.12., Alle Vereine, die den
Nachweis der Gemeinnützigkeit erbracht haben, erhalten Ende Mai bzw. Ende
November einen Verwendungsnachweis, eine Tabelle mit dem Übungsleiterzuschuß
je Verein und eine Liste mit den beim Landessportbund gemeldeten
Übungsleitern mit gültiger Lizenz. Alle Vereine, die
den Nachweis der Gemeinnützigkeit erbracht haben, erhalten Anfang Juni bzw.
Anfang Dezember einen Verwendungsnachweis, eine Tabelle mit der
Übungsleiter-Entschädigung durch LSB und KSB (maximal 2/3 der
Gesamt-Entschädigung) und eine Liste mit den beim Landessportbund gemeldeten
Übungsleiter mit gültiger Lizenz.
Der Verwendungsnachweis enthält neben den Vereinsangaben
die ÜL-EDV-Nummer, Name und Vorname der für den Verein gemeldeten
Übungsleitern. Der Verein füllt die Spalten mit der Sportart (3), den
Übungsleitereinheiten (4) den €/ÜE (5) und der Geasamtsumme in € (6) aus und
sendet ihn zu einem vorgegebenen Termin an den KSB. Der Abgabetermin wird
zwischen dem 20.6/30.6.. bzw. 12.12./18.12. je nach Wochentag sein.
Dieser
Termin ist einzuhalten und wird nicht verlängert.
Bei Nichteinhaltung des Abgabetermins verliert der Verein
den Anspruch auf Bezuschussung.
Nicht
fristgerecht abgerufene Zuschüsse werden auf die Vereine verteilt, die den
Verwendungsnachweis pünktlich und mit allen notwendigen Angaben eingereicht
haben.
Die Angaben
im Verwendungsnachweis müssen einer möglichen Prüfung durch den KSB, LSB,
Bezirksregierung oder der Kreisverwaltung standhalten. Die Richtlinien für
die Bereitstellung von Zuschüssen für lizenzierte, nebenamtliche
Übungsleiter sind nachzulesen in der Broschüre: 'Vereins-Service' des
Landessportbundes ) und müssen unbedingt beachtet werden. Jeder Verein hat diese
Broschüre vom LSB erhalten. Die Merkmale dieser Richtlinien ändern sich in
Kleinigkeiten von Jahr zu Jahr.Gut ausgebildete und
engagierte Übungsleiter sind die Seele des Vereinssports. |